Welchen Unterschied gibt es zwischen grauen, roten und Alugasflaschen?

Graue Gasflaschen und Alugasflaschen sind sogenannte Nutzungsflaschen, das heißt, Sie erwerben diese einmalig, danach sind sie Ihr Eigentum. Der Händler, bei dem Sie diese Gasflaschen erworben haben, ist nicht verpflichtet, diese zurückzunehmen und Ihnen den Kaufpreis zu erstatten.

Der Eigentümer der Flaschen muß diese selbst verkaufen.

 

Vorteil: Diese Flaschen können europaweit getauscht werden gegen gefüllte Flaschen zzgl. Füllgebühr.

Beliebt und somit oft angewandt bei Campern im In- und Ausland und im privaten Gebrauch.

 

Rote Gasflaschen, auch Vollpfandgasflaschen genannt, gehören dem Gasanbieter, der namentlich auf den Flaschen erwähnt ist und können auch nur bei diesem bzw. dessen Verkaufsstelle getauscht werden.

 

Für die Rückgabe von roten Gasflaschen an den zuständigen Gasanbieter oder dessen Verkaufsstellen ist es wichtig, den Kassenbon oder Pfandschein vorlegen zu können. Ohne Kassenbon/Pfandquittung ist die Verkaufsstelle keinesfalls verpflichtet diese Flasche zurück zu nehmen und auch kein Pfandbetrag zu erstatten.

Andere Gasanbieter als auf der Flasche genannt, sind nicht verpflichtet, diese zurückzunehmen.